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   BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81   

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BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3513)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1981 - 2 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3513)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1981 - 2 B 116.81 (https://dejure.org/1981,3513)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    "Bezeichnet" im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist dieser Mangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, benannt und die einzelnen in das Wissen von Zeugen gestellten Tatsachen angeführt werden und ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).

    Im übrigen hätte auch hier - trotz der im Beschluß des Berufungsgerichts vom 18. April 1980 enthaltenen Wendung, daß die Entscheidung über die Berufung "voraussichtlich" nicht ohne erneute Beweisaufnahme erfolgen könne - von dem anwaltlich vertretenen Kläger zur Vermeidung eines Rügeverlusts aufgrund seiner Mitwirkungspflicht erwartet werden müssen, daß er spätestens in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 19. März 1981, in der die Aussagen der vom Verwaltungsgericht am 18. Juli 1979 vernommenen Zeugen verlesen worden sind, in bezug auf die nach seiner Auffassung noch nicht hinreichend geklärten und nunmehr für so bedeutsam erachteten Beweisfragen formelle Beweisanträge gestellt hätte (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]).

    Die pauschale Bezugnahme auf die 14 Seiten umfassende Berufungsbegründung vom 14. April 1980 kann die erforderliche substantiierte Darstellung, wie sie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zur Entlastung des Beschwerdegerichts von der Notwendigkeit einer umfangreichen Durcharbeitung der Streitakten vorschreibt, nicht ersetzen (vgl. BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie unter anderem auch in den beiden in der Beschwerde genannten Entscheidungen (Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19], der übrigens gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - [BVerfGE 43, 154] "gegenstandslos" ist; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246]]) zum Ausdruck kommt, steht dem Dienstherrn bei einer dienstlichen Beurteilung als einem Akt wertender Erkenntnis eine Beurteilungsermächtigung zu.
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie unter anderem auch in den beiden in der Beschwerde genannten Entscheidungen (Beschluß vom 18. Oktober 1973 - BVerwG 2 B 54.73 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 19], der übrigens gemäß Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 - 2 BvR 841/73 - [BVerfGE 43, 154] "gegenstandslos" ist; Urteil vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] [246]]) zum Ausdruck kommt, steht dem Dienstherrn bei einer dienstlichen Beurteilung als einem Akt wertender Erkenntnis eine Beurteilungsermächtigung zu.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Die pauschale Bezugnahme auf die 14 Seiten umfassende Berufungsbegründung vom 14. April 1980 kann die erforderliche substantiierte Darstellung, wie sie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO zur Entlastung des Beschwerdegerichts von der Notwendigkeit einer umfangreichen Durcharbeitung der Streitakten vorschreibt, nicht ersetzen (vgl. BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 22. Oktober 1970 - BVerwG 6 CB 40.69 - [VerwRspr. Bd. 22 Nr. 242 - S. 1008 -], vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [a.a.O.] und vom 17. Juli 1978 - BVerwG 2 B 5.78 -).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    "Bezeichnet" im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist dieser Mangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, benannt und die einzelnen in das Wissen von Zeugen gestellten Tatsachen angeführt werden und ferner angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52], vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DÖD 1980, 84]).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Im übrigen hätte auch hier - trotz der im Beschluß des Berufungsgerichts vom 18. April 1980 enthaltenen Wendung, daß die Entscheidung über die Berufung "voraussichtlich" nicht ohne erneute Beweisaufnahme erfolgen könne - von dem anwaltlich vertretenen Kläger zur Vermeidung eines Rügeverlusts aufgrund seiner Mitwirkungspflicht erwartet werden müssen, daß er spätestens in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 19. März 1981, in der die Aussagen der vom Verwaltungsgericht am 18. Juli 1979 vernommenen Zeugen verlesen worden sind, in bezug auf die nach seiner Auffassung noch nicht hinreichend geklärten und nunmehr für so bedeutsam erachteten Beweisfragen formelle Beweisanträge gestellt hätte (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 114] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Es kommt darauf an, ob das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu derselben Vorschrift nicht übereinstimmt, nicht aber darauf, ob ein unterschiedlicher Sachverhalt verschieden beurteilt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52], vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 2 B 75.79 - [DÖD 1980, 84]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1981 - 2 B 116.81
    Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81] und vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79

    Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels

  • BVerwG, 18.10.1973 - II B 54.73

    Angriffe der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn -

  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

  • BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 151.82

    Bewertung eines Beamten (Lehrer) - Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Ob solche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Folgerungen über das Gewicht, das der Dienstherr in der die mangelnde Bewährung feststellenden Gesamtbewertung beigemessen hat, im Einzelfall zutreffend sind, ist für das Verfahren über die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unerheblich; eine klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzliche Bedeutung kann sich daraus nicht ergeben (vgl. Beschluß vom 29. Dezember 1981 - BVerwG 2 B 116.81 -).
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